Digitale Katzenfibel


Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Die Informationen in dieser Rubrik werden nicht mehr aktualisiert. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft des jeweiligen Landes im Internet!

Australien

Informationen unter www.daf.qld.gov.au

Belgien

Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung l Jahr.

Bosnien-Herzegowina (siehe Jugoslawien)

Bulgarien

Ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache ist erforderlich. Die Gesundheitsbescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer! (Echinococcus multilocularis) enthalten. Für Hunde werden die im Internationalen Impfpass eingetragenen und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 11 Monaten erfolgt sein. Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6 Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte, über die Brucellosefreiheit beim Hund wird verlangt.

Dänemark

Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten.

Deutschland

Reiseverkehr:

Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens drei Tiere oder, im Falle von Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger als 3 Monate) mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.

Einfuhr im Ausland erworbener Tiere:

Bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate genügt ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Bei mehr als 3 Monate alten Tieren ist zusätzlich eine amtstierärztlich beglaubigte Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt sein.

Estland

Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.

Finnland

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über 3 Monate alt sind. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Tiere bis zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung. Eine tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis), die frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert.

Frankreich

Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministere de l'Agriculture, Paris, erforderlich. Frankreich untersagt nach Mitteilung der Botschaft „Kampfhunden" (allgemein definiert als Pitbull sowie Hunden mit den Merkmalen von Mastiff und Tosa) die Einreise und Durchfahrt durch das französische Mutterland. Ausnahmen für Hunde ausländischer Touristen sind derzeit nicht vorgesehen. Für Wach- und Verteidigungshunde wie Rottweiler und andere gilt Maulkorbzwang. Die Gemeinden können zusätzlich Leinenzwang anordnen.

Griechenland

Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder ein amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache) vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor der Einreise erfolgt sein.

Großbritannien und Nordirland

Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Tollwutimpfung), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten.

PET Travel Scheme:

Am 30. Juni 2011 wurde eine Änderung bekannt gegeben, die am 1. Januar 2012 in Kraft trat.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter:

www.visitbritain.com/de/de/plan-your-trip/einreise-nach-grossbritannien/zollinformationen

PETS-Helpline: +44 870 241 1710

Zugelassene Labors für die Titerbestimmung:

Institut für Virologie, Frankfurter Straße 107, D-35392 dessen, Tel.: 0049/(0)641/99383 50, Fax: 0049/(0)6 41/9 93 83 59

e-mail: viro@vetmed.uni-giessen.de

Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 00 49/(0)33 71/68 12 69

e-mail: Eurovir@biogate.com oder thraenhart@biogate.com

Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstraße 2, D-85764 Oberschleißheim, Tel.: 00 49/(0) 89/3 15 60-3 21, Fax: 00 49/(0) 89 (0) 89/3 15 60-4 59

e-mail: vet24@luas.bayern.de

Irland

Die Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung des PETS möglich.

Italien

Nach Auskunft der Botschaft wird ein amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis gefordert. Die Impfung gegen Tollwut darf nicht weniger als 20 Tage und nicht mehr als 11 Monate vor der Ausstellung des Gesundheitszeugnisses erfolgt sein. Falls die Gültigkeitsdauer des Gesundheitszeugnisses während der Reise abläuft, kann sie vom gebietsmäßig zuständigen Amtstierarzt nach vorangegangener Untersuchung verlängert werden.

Jugoslawien

Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.

Kroatien

Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als l Jahr und muss mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.

Lettland

Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor mindestens 30 Tagen und höchstens l Jahr erfolgt sein.

Litauen

Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein. Veterinärdienst Litauen: 00 37 02-40 43 40 oder -40 43 42.

Luxemburg

Eine tierärztlich bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens l Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.

Niederlande

Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens l Jahr, wenn die Tiere nach Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie American Staffordshire Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen, werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet. Diese Regelung gilt auch für Fila Brasilieros, Dogo Argentinos und Mastino Napolitanos.

Norwegen

Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertitel von 0,5 lU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert. Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Staupe: Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe muss bei Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten. Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden.

Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Pitbullterrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

Aktuelle Informationen erhalten Sie unter http://www.norwegen.no

*Zugelassene Labors: siehe Großbritannien

Österreich

Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden und Katzen älter als 12 Wochen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgen und darf nicht älter als 12 Monate (Hauskatzen 6 Monate) sein. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden.

Polen

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Eine Tollwutimpfpflicht besteht nur für Hunde. Amtstierärztliche Bestätigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftsortes und Umkreises von l 5 km innerhalb der letzten 3 Monate, die nicht älter als 10 Tage sein darf.

Portugal

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das spätestens 30 Tage vor Abreise ausgestellt werden sollte, sowie Bestätigung über Abstammung und Herkunft aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet. Die Tollwutimpfung muss mindestens vor 30 Tagen und höchstens vor 12 Monaten durchgeführt worden sein. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strande, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.

Rumänien

Eine Tollwutimpfung muss mindestens l Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso erforderlich.

Russische Föderation

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter all 10 Tage.

Schweden

Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket), Unterabteilung für ansteckende Tierkrankheiten, SE-55182 Jönköping, Schweden zu beantragen ist. Der Tierhalter muss für die Einfuhr eines Hundes registriert sein und hierfür eine Genehmigungsgebühr von 400 Schwedischen Kronen bezahlen. Zahlungsbeleg, Angabe von Namen, Adresse, Tierart, Identifikationskennzeichnung des Tieres, Absenderland sowie Zeitpunkt der Einfuhr sind an das Amt mindestens 30 Tage vor Einreise zu senden. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Tiere innerhalb eines Jahres eingeführt werden. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein.

Tierärztliches Gesundheitszeugnis: siehe Norwegen

Die Identitätskennzeichnung des Tieres muss vor der Impfung durch Tätowierung oder Mikrochip erfolgen. Die Identitätsnummer muss in allen Impfbescheinigungen sowie im Blutprobenergebnis des Labors angegeben sein.

Tierärztliche Impfbescheinigung:

Tollwut: Impfung darf nicht älter als ein Jahr und 45 Tage sein. Beim Hund ist eine Tollwut-impfung, die vor einem Alter von 3 Monaten und bei der Katze, die vor einem Alter von l 2 Monaten durchgeführt wurde, nicht gültig. Blutproben für den Tollwutantikörpertest sind erforderlich (siehe Norwegen)

Zugelassene Labors: siehe Großbritannien

Leptospirose (Hund): Impfung darf nicht länger als ein Jahr und 45 Tage zurückliegen. Staupe (Hund): Impfung darf nicht länger als zwei Jahre und 45 Tage zurückliegen. Bei der Erstimpfung muss der Hund mindestens 8 Wochen alt sein.

Verbotene Rassen: Pittbullterrier

Aktuelle Informationen: 0046-771-223 223 (Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen) https://visitsweden.de/hunde-und-andere-haustiere/

Schweiz

Kupierte Ohren und Ruten verboten

Die Wieder-/Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder kupierter Rute ist verboten. Ausgenommen sind lediglich Hunde im Ausland wohnhafter Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte in die Schweiz kommen oder in die Schweiz umziehen. Informationen betreffend Umzugsgut finden Sie beim Zoll unter www.ezv.admin.ch  => Private => Umzug in die Schweiz; Heirat; Erben

Die Zollorgane sind auch zuständig für die Prüfung dieser Kriterien im Einzelfall. In jedem Fall müssen Hunde und Katzen bei ihrer (definitiven) Einfuhr in die Schweiz beim Zoll deklariert werden.

Wieder-/ Einfuhr aus Ländern mit urbaner Tollwut

Für die Ein- und Wiedereinfuhr (nach Ferienreisen, Auslandaufenthalt, ...) aus Ländern, die nicht frei von urbaner Tollwut sind - Länderliste siehe link -, ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen notwendig. Bitte beachten Sie zwingend die Einfuhrbedingungen - siehe link - (in Kürze: Tollwutimpfung, Labortest in anerkanntem Labor frühestens 30 Tage nach der Impfung und anschließend 3 Monate Wartefrist, Mikrochip / Tätowierung, Grenztierärztliche Untersuchung).

Wieder-/ Einfuhr aus Ländern ohne urbane Tollwut

Keine Einfuhrbewilligung ist notwendig zur Ein- und Wiedereinfuhr von Tieren aus Ländern frei von urbaner Tollwut - Länderliste siehe link -, sofern die Tollwutschutzimpfung mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt ist und nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Für regelmäßig innerhalb von höchstens 12 Monaten nachgeimpfte Tiere entfällt die Wartefrist. Bitte beachten Sie die Einfuhrbedingungen - siehe link - (in Kürze: Tollwutimpfung und 30 Tage Wartefrist; Welpen unter 3 Monaten mit Gesundheitszeugnis, Welpen über drei Monate mit Tollwutimpfung und 30 Tage Wartefrist; Grenztierärztliche Untersuchung nur für unbegleitete Tiere, bzw. beim definitiven Import von mehr als drei Tieren; Mikrochip / Tätowierung nicht zwingend).

Aktuelle und mehr Informationen finden Sie unter www.bvet.admin.ch => Ein/Aus/Durchfuhr => Einfuhr => Tiere => Hunde/Katzen

Slowakische Republik

Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens l Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.

Slowenien

Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 14 Tage sein sollte, sowie Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage alt sein und maximal 1 Jahr zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Dies Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens l Jahr zurückliegen.

Spanien

Nach offizieller Angabe des Konsulats ist für Hunde und Katzen ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) erforderlich sowie ein internationaler Impfpass, aus dem hervorgehen muss, dass das Tier gegen Tollwut geimpft wurde. Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens l Monat zurückliegen und darf nicht älter als l Jahr sein. Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.

Tschechische Republik (Siehe Slowakische Republik)

Türkei

Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein.

Ungarn

Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise mindestens l Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf das Impfdatum maximal l Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.

USA

Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden, da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und an dem es 30 Tage verbleiben muss. Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise zurück, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers verbleiben.

Allgemeiner Hinweis: Zecken und Mücken können in Mitteleuropa und südlichen Ländern Krankheiten wie z. B. Leishmaniose auf Ihr Tier übertragen.

Fragen Sie daher vor der Reise in Ihrer Tierarztpraxis nach einem Schutz

TASSO - Tierschutz und Tierregistrierung

EU HEIMTIER-AUSWEIS

Ab Oktober 2004 ist der Heimtier-Ausweis für reisende Katzen und Hude Pflicht. Die Erstellung eines neuen oder die Umschreibung eines alten internationalen Impfpasses kostet beim Tierarzt 10 Euro.

EU Heimtier-Ausweis

Einreisebedingungen für ukrainische Flüchtlinge mit Haustieren: www.anwalt.org